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INTELLECTUAL PROPERTY

Schutzrechte

Wie sich die verschiedenen Schutzrechtsarten grob definieren und voneinander unterscheiden, ist Thema dieses Abschnitts. Für detaillierte Informationen zu den Verfahrentätigkeiten folgen Sie einfach dem angegebenen Link.

Patente

Beschreibung
Ein Patent ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht, das ein zeitlich begrenztes ausschließliches Recht (Monopol) zur gewerblichen Nutzung eines neuen, erfinderischen, gewerblich anwendbaren technischen Produkts oder Verfahrens gewährt. Kennzeichnend für ein erteiltes Patent ist seine umfangreiche Schutzwirkung. Allein der Patentinhaber ist befugt, die patentierte Erfindung zu benutzen, über sie zu verfügen und über ihre Verwertung zu entscheiden. Alle denkbaren Nutzungsalternativen stehen allein dem Patentinhaber zu.

Territorialität
Deutsches Patent, Europäisches Patent, Internationale Patentanmeldung (PCT), regionale und nationale Patente in Drittländern

Schutzdauer
Max. 20 Jahre ab Anmeldetag

Verfahrenstätigkeiten
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Gebrauchsmuster

Beschreibung
Als Gebrauchsmuster können alle technischen Erfindungen geschützt werden, wenn sie neu sind, einen erfinderischen Schritt aufweisen und gewerblich anwendbar sind. Im Gegensatz zum früheren Gebrauchsmusterrecht können heute auch unbewegliche Gegenstände oder chemische Stoffe angemeldet werden, ebenso Lebensmittel oder Arzneimittel, auch Mikroorganismen, im Wesentlichen also dieselben Erfindungen, auf die auch ein Patent erteilt werden kann. Im Unterschied zum Patentrecht sind jedoch Verfahren vom Gebrauchsmusterschutz ausgeschlossen; hierzu zählen Arbeits-, Herstellungs- und Betriebsverfahren und Verwendungen.

Territorialität
Deutsches Gebrauchsmuster, nationale Gebrauchsmuster in Drittländern

Schutzdauer
5 Jahre ab Anmeldetag, auf max. 10 Jahre verlängerbar

Verfahrenstätigkeiten
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Geschmacksmuster

Beschreibung
Der Geschmacksmusterschutz erfasst die Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon. Die Erscheinungsform kann sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst oder seiner Verzierung ergeben.
Der Geschmacksmusterschutz gewährt seinem Inhaber das ausschließliche Recht, es zu benutzen und Dritten zu verbieten, es ohne sein Zustimmung zu benutzen. Der Schutz erstreckt sich auf jedes Muster, das beim informierten Benutzer keinen anderen Gesamteindruck erweckt, wobei der Grad der Gestaltungsfreiheit bei der Musterentwicklung berücksichtigt wird.

Territorialität
Deutsches Geschmacksmuster, Europäisches Geschmacksmuster, Internationales Geschmacksmuster, nationale Geschmacksmuster (oder Geschmacksmuster vergleichbare Patente) in Drittländern

Schutzdauer
5 Jahre ab Anmeldetag, auf max. 25 Jahre verlängerbar

Verfahrenstätigkeiten
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Marken/Kennzeichenrechte

Beschreibung
Eine Marke dient der Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Mit dem Markenschutz erwirbt der Inhaber ein ausschließliches Recht, das ihm die Möglichkeit bietet, sich gegen unerlaubte Benutzung der Marke zur Wehr zu setzen.
Die Benutzung eines identischen oder ähnlichen Zeichens für identische oder ähnliche Waren und Dienstleistungen kann untersagt werden. Dies gilt auch, wenn aufgrund der Ähnlichkeit des Zeichens und der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen beim Publikum eine Verwechslungsgefahr oder die Gefahr, dass ein Zeichen gedanklich mit der Marke in Verbindung gebracht wird, besteht.
Domains fallen ebenfalls in die Kategorie der Kennzeichenrechte und unterliegen damit schutzrechtlichen Bestimmungen.

Territorialität
Deutsche Marke, Europäische Marke (Gemeinschaftsmarke), Internationale Marke (IR-Marke), nationale Marken in Drittländern

Schutzdauer
10 Jahre ab Anmeldetag, um jeweils 10 Jahre unbegrenzt verlängerbar

Verfahrenstätigkeiten
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Sortenschutz

Beschreibung
Der Sortenschutz ist ein dem Patent vergleichbares Ausschließlichkeitsrecht und schützt das geistige Eigentum an Pflanzenzüchtungen. Der Sortenschutz dient somit der Pflanzenzüchtung und dem züchterischen Fortschritt in Land- und Forstwirtschaft und Gartenbau. Jeder Züchter oder Entdecker einer neuen Sorte kann beim Bundessortenamt den Sortenschutz auf der Grundlage des Sortenschutzgesetzes für Sorten des gesamten Pflanzenreiches beantragen. Die Zulassung von Pflanzensorten ist Voraussetzung für den gewerblichen Vertrieb von Vermehrungsgut land- und forstwirtschaftlicher und gartenbaulicher Pflanzensorten.

Territorialität
Deutscher Sortenschutz, Europäischer Sortenschutz

Schutzdauer
25 bzw. 30 Jahre ab dem auf die Erteilung folgenden Jahr (abhängig von Sorte)

Verfahrenstätigkeiten
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Ausländische Schutzrechte

Betroffene Schutzrechte
Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Marken

Verfahrenstätigkeiten
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